Teilnahmebedingungen

 

Gemeinschaftstouren

An Gemeinschaftstouren beteiligt sich jeder auf eigene Verantwortung. Der Leiter übernimmt lediglich die Organisation. Nimmt er einzelne Teilnehmer ausdrücklich unter seine Obhut, ist er für sie als Führer verantwortlich.

 

Führungstouren

Der Führer einer Gruppe im Gebirge trifft aufgrund seiner Sachautorität und seiner Stellung in der Gruppe verbindlich alle Entscheidungen und hat damit die Verantwortung für die Sicherheit der Gruppe zu tragen.

Mountainbike-Touren:

Anmeldung beim jeweiligen Tourenleiter notwendig!

Die Teilnahme an einer Tour erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Auf den Touren besteht immer absolute Helmpflicht! Dem Wetter angepasste Kleidung und ein funktionierendes Mountainbike (Fully oder Hardtail) wird vorausgesetzt. Ausreichend Flüssigkeit sowie einen Snack für den kleinen Hunger sollte ebenfalls jeder Teilnehmer dabeihaben.

Teilnahmeberechtigung

Voraussetzung zur Teilnahme am Kurs- und Tourenprogramm ist in der Regel die gültige Mitgliedschaft in der Sektion Pirmasens. Jugendliche können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Die Mitnahme der vom Leiter vorgeschriebenen Ausrüstung ist Voraussetzung für die Teilnahme. Es wird von jedem Teilnehmer eine Rücksichtnahme auf die Belange der Gruppe erwartet.

 

Persönliche Leistungsfähigkeit

Sie sollten den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung soweit entsprechen, dass Sie die Gruppe nicht unzumutbar stören, behindern oder gefährden. Wer die Anweisungen des Leiters während der Veranstaltung nicht befolgt, kann von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

 

Absage oder Abbruch

Bei ungenügender Teilnehmerzahl, aus Sicherheitsgründen oder bei Ausfall eines Leiters ist die Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Der Leiter der Tour ist berechtigt, diese aus Sicherheitsgründen oder aus besonderem Anlass abzubrechen.

Haftung und Versicherung

Die Teilnahme an einer Veranstaltung der Sektion erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Eine Haftung für Schäden, die durch die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus ist auf solche Fälle beschränkt, in denen einer für die Sektion tätigen Person Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Fälle einfacher Fahrlässigkeit sind durch die Haftpflichtversicherung des Deutschen Alpenvereins abgedeckt (6 Mio. € für Körper- und 600 Tsd. € für Sachschäden). Fahrzeughalter und -führer übernehmen für Teilnehmer, die sie mitnehmen, keinerlei Haftung für Unfälle und sonstige Ansprüche für Schadenersatz.

Teilnehmerzahl und Anmeldung

Bitte beachten Sie die angegebenen maxiamlen Teilnehmerzahlen. Wenn eine Tour belegt ist, können keine weiteren Teilnehmer zugelassen werden. Melden Sie sich frühzeitig an.